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Pflichtteilsanspruch gegen amerikanische Erbin durchgesetzt

Die Ausgangslage

Der Vater meines Klienten war ohne Testament verstorben. Sein Haus hatte er vor Jahren der in Amerika lebenden Schwester meines Klienten übergeben. Die Verlassenschaft war fast vermögenslos.
Ein klassischer Fall für einen Pflichtteilsanspruch des benachteiligten Bruders gegenüber der beschenkten Schwester, möchte man meinen. Doch man muss bedenken, dass hier ein Prozess wohl nur einen "Titel ohne Mittel" erzeugt hätte. Denn um ein Urteil des Landesgerichtes Wels in Amerika vollstrecken zu können, bräuchte es ein Vollstreckungsübereinkommen mit den USA, das es aber nicht gibt. Und ihr Vermögen in Österreich, nämlich die Liegenschaft, wäre rasch verkauft gewesen - der Makler war schon beauftragt!

Vorgehensweise

Ich habe folgenden Weg gewählt: Mein Klient war immerhin gesetzlicher Erbe der Hälfte des fast wertlosen Nachlassvermögens. Einen Nachlassverwalter oder Verlassenschaftskurator gab es nicht. Das heißt, seine Schwester durfte nur mit seiner Zustimmung die - wenn auch fast wertlosen - Gegenstände aus dem Haus entfernen, um es zu verkaufen.

Die Zustimmung zur Entfernung der Gegenstände und habe ich an eine Klärung des Pflichtteilsanspruchs geknüpft. Auf der Gegenseite stand mir ein vernünftiger Vertreter gegenüber, der ebenso wusste, dass wechselseitige Vorwürfe, Behinderungen und Gerichtsprozesse am Ende oft nur Geld kosten. So konnte innerhalb weniger Wochen ein Vergleich ausgehandelt werden.

Ergebnis

Meinem Klientin wurde aus dem treuhändig erlegten Verkaufserlös für das Haus der fünfstellige Vergleichsbetrag ausbezahlt. Ein Rechtsstreit wurde vermieden.

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