Honorar
In Erbrechtssachen stehe ich für eine halbstündige kostenlose persönliche Erstberatung zur Verfügung. Viele Probleme sind nämlich entweder gar keine oder aber auch für einen Rechtsanwalt unlösbar.
In Strafsachen kostet die Erstberatung pro halbe Stunde € 250.
Das Honorar bei Mandatsübernahme ergibt sich aus den AHK (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer) und dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) zzgl Umsatzsteuer und Barauslagen, zusätzlich verrechne ich Aktenstudium, Recherchen, Weg- und Wartezeiten.
Für meine Tätigkeit ist je nach Art und Mindestaufwand des Verfahrens ein Kostenvorschuss zu erlegen.