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Rekrut in Kaserne angeschossen - Verurteilung

Nach der Vorgeschichte (hier) nun die Hauptverhandlung gegen den Milizsoldaten, der meinen Klienten in einer Kaserne während des Assistenzeinsatzes mit seiner Glock P80 angeschossen hat:

Der öffentliche Strafprozess am Landesgericht für Strafsachen Graz fand am 26.11.2019 statt. Die im polizeilichen Ermittlungsverfahren behauptete Version des Täters zur Schussabgabe war meines Erachtens technisch nicht schlüssig. Sie war mit der Spurenlage (Größe von Täter und Opfer, Durchschusswinkel) und der Schwierigkeit, bei einer Glock “unabsichtlich” den Abzug zu betätigen, nicht in Einklang zu bringen. Die Version meines Klienten hingegen erklärte sowohl die Schussabgabe als auch die Spuren. Am Ende hatte der Strafrichter keine Zweifel an der Version meines Klienten und verurteilte den Täter zu 4 Monaten bedingter Haft und 240 Tagessätzen unbedingter Geldstrafe.

Als Privatbeteiligter erhielt mein Mandant ein Entschädigungsurteil für einen Teil seines Schadens. Der restliche Schaden ist wie üblich am Zivilrechtsweg zu regeln.

Über den Prozess wurde in TV und Presse (Krone, Kurier, OÖN etc.) berichtet.

 

Exkurs zum sogenannten Privatbeteiligtenzuspruch: Das Opfer erhält in einem Strafurteil meist nur einen symbolischen (Teil-)Schadenersatz. In der Praxis oft nur € 500, außer der Täter anerkennt einen höheren Betrag. Den Rest muss man mit einer Zivilklage geltend machen. Formell wird das Opfer dann im Urteil mit seinen zusätzlichen Ansprüchen "auf den Zivilrechtsweg verwiesen".

Der verurteilte Milizsoldat hatte von dem geltend gemachten Schaden insgesamt € 5000 und die Haftung für Spät- und Dauerfolgen anerkannt. Letzteres ist ungewöhnlich, weil die Schädiger oft abwarten, ob sich ein Geschädigter überhaupt darauf einlässt, in einem Zivilprozess mithilfe eines medizinischen Sachverständigen den Nachweis zu führen, dass solche Folgen eintreten könnten.

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Waffenrecht und Strafverteidiger in Wels (Sportschütze, siehe Lebenslauf)