Rufen Sie uns an: 072 42 / 673 73

Rekrut in Kaserne angeschossen

 

Wie von mehreren Medien berichtet, wurde ein Rekrut in der Mickl-Kaserne während des Assistenzeinsatzes von seinem Vorgesetzten angeschossen (Heute, Kurier, Krone, etc).

Der persönliche und finanzielle Schaden aufgrund dieser Schussverletzung ist groß. Schon beim Erstgespräch habe ich aber den angeschossenen Rekruten, meinen Mandanten, darauf aufmerksam gemacht, dass die anfänglich großen Versprechungen des Bundesheeres ("jegliche Unterstützung für den Soldaten und seine Familie", siehe SN-Bericht) üblicherweise nicht gehalten werden. So kam es auch. Nicht einmal die Fahrtkosten der Angehörigen zum Krankenbesuch wurden bezahlt.

Mehr als 2 Monate nach dem Vorfall wurde daher beschlossen, die fehlende Unterstützung durch die Republik im Rahmen einer Exklusivgeschichte für die OÖN öffentlich zu machen.

Nur soviel: Der Presseartikel hat wieder etwas Bewegung in die Sache gebracht.

Ob der Angeklagte bei der kommenden Hauptverhandlung vom dem Landesgericht für Strafsachen Graz Schmerzengeld oder andere Schadenersatzansprüche (Verdienstentgang, Arztkosten, etc.)  anerkennt, wird sich zeigen...

Exkurs zum Waffenrecht: Über den angeklagten Berufssoldaten wird natürlich ein ziviles Waffenverbot zu verhängen sein. Ein solches Waffenverbot würde ihm trotzdem - wenn das zu erwartende Disziplinarverfahren nicht zur Entlassung führt - weiterhin den Dienst im Bundesheer mit Waffe erlauben. Er könnte so immerhin den zu zahlenden Schadenersatz verdienen.

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wels

(Sportschütze)