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Freispruch hinsichtlich 50.000 Euro Veruntreuung

Meine Mandantin hatte schlechte Ausgangskarten: Die Polizei hatte über die Medien verlauten lassen, dass die Veruntreuung von 67.000,00 Euro nachgewiesen sei (https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/angestellte-aus-wels-soll-67-000-euro-aus-getraenkeautomaten-gestohlen-haben). Am Ende lautete die Anklage sogar auf 100.000,00 Euro.

Meiner Einschätzung nach lag der wahre Fehlbetrag niedriger, vor allem aber war meine Mandantin nicht die einzige, die den Snackautomaten ausräumen hätte können.

Am Ende folgte das Schöffengericht des Landesgerichtes Steyr meiner Argumentation und sprach hinsichtlich 50.000,00 Euro frei und verurteilte nur wegen 50.000,00 Euro. Dieser Teil war auf mein Anraten hin schon ersetzt worden, sodass nur eine Haftstrafe auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe verhängt wurde.