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7 Monate weniger Haft

Vom Landesgericht Klagenfurt war mein Klient (damals noch durch einen anderen Verteidiger vertreten, dessen Strategie auf Freispruch ausgerichtet war) wegen grob fahrlässiger Tötung (über 1 Promille) im Straßenverkehr zu 10 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Meiner Berufung wegen der Höhe der Strafe hat das Oberlandesgericht Graz stattgegeben. Da auf mein Anraten hin die Geldforderung der Hinterbliebenen bezahlt worden war, wurde auch deren Privatbeteiligtenanschluss zurückgewiesen, wodurch Prozesskosten gespart werden konnten.

Vor allem aber wurde die Strafe auf 3 Monate unbedingt und 6 Monate auf Bewährung reduziert – also um 7 Monate weniger unbedingte Haft.

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wels