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Was kostet ein guter Rechtsanwalt?

Ich stehe Ihnen für eine halbstündige kostenlose persönliche Erstberatung zur Verfügung, wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass das Verhältnis von Kosten-Nutzen-Risiko-Chancen in Ihrem Fall nicht passt. Wenn Sie aber durch mich vertreten werden wollen und ein Akt für Sie angelegt werden soll, wäre nun der Standardsatz der meisten Rechtsanwälte und Strafverteidiger, dass sich das Honorar für die Erstbesprechung und alle weiteren Tätigkeiten aus den AHK (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer) und dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) zzgl Umsatzsteuer und Barauslagen ergibt. Manche Kollegen vereinbaren einen Stundensatz, wobei nicht klar ist, wie viele Arbeitsstunden nötig sein werden, um Telefonate zu führen, Schriftsätze zu diktieren, mit Staatsanwälten, Richtern, Sachverständigen etc. zu sprechen oder einen auf 2000 Seiten angewachsenen Akt zu lesen. Auch weiß im Vorhinein niemand, wie lange eine Gerichtsverhandlung dauert und ob ein Berufungsverfahren nötig wird. Mit all diesen Angaben ist Ihnen als Klient daher in Wahrheit wenig geholfen.

Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind in Wahrheit kaum abschätzbar und nach oben offen. Im Strafrecht kann man mit 1.500 bis 2.000 Euro (inkl. USt und Barauslagen) in einigen Fällen auskommen, bei Haftsachen oder Schöffenverfahren am Landesgericht Wels ist das von vornherein auszuschließen. Kurz gesagt, ist das Honorar pro Stunde umso höher, je wichtiger eine Angelegenheit ist (Schöffenverfahren kosten mehr als Einzelrichterverfahren, bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch kommt ein 50 %-iger Erfolgszuschlag hinzu; ein Streit über eine Erbschaft von 1 Mio € kostet mehr als über eine Erbschaft von 10 T €). Für meine Tätigkeit ist daher je nach Art und Mindestaufwand des Verfahrens ein Kostenvorschuss zu erlegen.

Ich kann Ihnen ganz offen sagen: Ein guter Rechtsanwalt und eine gute Strategie bringen viel und kosten viel (aber wenig im Vergleich zu den womöglich vermeidbaren Folgen eines Prozessverlustes bzw. einer unnötigen Verurteilung).

Weitere Fragen zum Honorar können wir gerne offen besprechen, Sie erhalten auf Wunsch natürlich auch jederzeit eine Aufstellung über die aufgelaufenen Kosten.