Ihr Rechtsanwalt für Waffen- und Jagdrecht in Oberösterreich
Durch meinen Wechsel in die Anwaltschaft konnte ich mein Hobby (Sportschütze, Mitglied beim HSV Wels und Landeshauptschießstand Salzburg, Jungjäger - Jagdprüfung 2018 in Salzburg) zu einem Teil meines Berufes machen. Ich kenne die Rahmenbedingen, innerhalb derer sich Waffenbesitzer und Jäger ständig vorsichtig bewegen müssen. Ich bin auf dem Land aufgewachsen und weiß nach Absolvierung der Facharbeiterprüfung Landwirtschaft nicht nur um die Probleme der Jägerschaft, sondern auch jene der Bauernschaft. Während die Regelung von Jagd- und Wildschäden glücklicherweise nur selten einen Rechtsanwalt erfordert, ist Rechtsbeistand spätestens dann angezeigt, wenn bei Jagdunfällen oder Drohanschuldigungen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit geprüft, ein Waffenverbot verhängt, die Jagd- oder Waffenbesitzkarte entzogen wird.
Der Nachbar kann eine Softair-Waffe nicht von einer echten Waffe unterscheiden, das sich ständig ändernde Waffengesetz, der Jagdunfall, eine als Drohung aufgefasste Äußerung im Streit, ein Verdacht auf Wilderei, eine nicht sichere Verwahrung von Schusswaffen oder Munition,... Eine Anzeige bei Polizei, Jagdbehörde oder Staatsanwaltschaft ist rasch getätigt und wird dort in aller Regel sehr ernst genommen. Da auch eine ungerechtfertigte Anzeige zu einem (vorläufigen) Waffenverbot, Entzug des Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Jagdkarte führen kann, sollten Sie sich möglichst rasch beraten lassen. Bloße Untätigkeit und Hoffen, "dass sich eh alles aufklären wird", ist absolut kontraproduktiv.
Für Inhaber einer oö. Jadkarte besteht in vielen Fällen eine Rechtsschutzversicherung über den OÖ Landesjagdverband. Allgemein kann die Höhe der Vertretungskosten beim ersten Beratungsgespräch, welches ich für Jäger und Schützen gratis anbiete, besprochen werden.
Erste-Hilfe-Ratgeber für Waffenbesitzer
Es hat sich ein Vorfall ereignet, der eine Anzeige erwarten lässt. Oder es liegt schon eine Anzeige vor, die Polizei hat Sie zur Einvernahme geladen. Was können Sie tun?
1. Sie rufen mich an. Aufgrund der wichtigen zeitlichen Komponente berate ich Sie in dringenden Fällen ausnahmsweise auch telefonisch.
2. Sie verhalten sich gegenüber Mitbewohnern, Behörden und insbesondere der Polizei ruhig und kooperativ und geben auf Verlangen Waffen und Munition ab. Alles andere wird unter Umständen in einem Amtsvermerk als "aufbrausend", "aggressiv", "drohend", "hilflos" oder "deprimiert" beschrieben. Von Aussagen wie "ich sehe keinen Ausweg" oder "irgendwie muss das alles aufhören" rate ich Ihnen dringend ab.
3. Sie fragen die Polizei, ob Sie als Verdächtiger oder Beschuldigter gelten. Falls ja, äußern Sie sich keinesfalls zu Vorwürfen, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben.
4. Sie erstellen ein Gedächtnisprotokoll über das Ereignis (Namen der Beteiligten, Ort, Datum, Uhrzeit, gegebenenfalls Schussrichtung, genauer Wortlaut angeblicher Drohungen und vorangeganger Äußerungen) und sichern Beweise (Hülsen, Handyvideos). Ob diese Beweise in einem Strafverfahren vorgelegt werden sollten, entscheiden wir in der Folge gemeinsam.