Ihr Rechtsanwalt für Pferderecht in Oberösterreich
Gleich vorweg: Nein, ich bin kein Reiter. Aber meine Frau Christina Kirschner ist, seit sie denken kann, mit Pferden verheiratet. Zwangsläufig bekomme also auch ich die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Probleme von und mit Pferdebesitzern, Einstellern, aber auch Stallbetreibern und Tierärzten mit. Beruflich hatte ich in meiner vergangenen Tätigkeit als Zivilrichter ebenfalls einige Streitigkeiten zu entscheiden. Das hilft mir jetzt, die Dinge als Rechtsanwalt nicht zu einseitig zusehen - was am Ende auch wenig brächte, weil Ihr Anwalt den Fall ja nicht entscheidet, sondern ein Richter.
Was macht ein Anwalt für Pferderecht?
Persönlich war ich als Richter, Rechtsanwalt und Ratgeber von Freunden unter anderem mit folgenden rechtlichen Themen befasst:
- Rechtliche Fragen rund um den Kauf von Pferd und Ausrüstung (Gewährleistung, Irrtum, Rückabwicklung, Herausgabe des Pferdepasses, Maßanfertigungen)
- Tierärztlicher Behandlungsvertrag, Haftungsfragen in Verbindung mit tierärztlicher Behandlung/Ankaufsuntersuchung
- Rechtliche Fragestellungen in Verbindung mit Reitbeteiligung (Unfälle, Haftung, Verletzungen von Pferd und Reiter)
- Rechtsverhältnis Einstellbetrieb - Pferdebesitzer - Stallkollegen (Wer schuldet was? Wer haftet wofür? Kündigungsfristen, Anbringen von Videokameras etc.)
- Versicherungsrechtliche Fragestellungen
- Rechtsfragen zum Thema Stallbau (Tierschutzvorschriften, Gewährleistung von Bauunternehmen)
Wer braucht überhaupt einen Anwalt für Pferderecht?
Pferdekäufer
Wer plant "den ausdrucksstarken Professor fürs große Viereck" oder "den springgewaltigen Youngster mit hervorrragender Beintechnik" zu erwerben, sollte vorab den Kaufvertrag prüfen lassen. Wichtig ist die Aufnahme "handfester" Eigenschaften der "Kaufsache" Pferd, deren Fehlen letztlich zum Gegenstand eines allfälligen Rechtsstreites gemacht werden kann. Zudem gilt es sicherzustellen, dass Mängelvermutungsfristen, Rücktrittsrecht etc. fair geregelt sind, dies insbesondere dann, wenn die Vertragserrichtung vom Verkäufer übernommen wurde. Wärmstens ans Herz legen möchte ich Ihnen in dieser Phase auch die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung, um eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können.
Allzu oft stellt sich im Nachhinein heraus, dass der neue Liebling nicht halten kann, was sein Vorbesitzer versprochen hat. Mangelnde Rittikeit, Weben oder Koppen, auftretende Lahmheit oder Husten und weitere Probleme stellen Pferdebesitzer vor die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Doch was, wenn es gar keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt? Was wenn das Herz schon derart an dem Vierbeiner hängt, dass man gar nicht rückabwickeln möchte? Muss der Verkäufer die tierärztlichen Behandlungskosten übernehmen? Und was, wenn der Verkäufer nicht in Österreich ansässig ist?
Wer in dieser Phase gegenüber dem Verkäufer ohne vorherige anwaltliche Beratung noch Erklärungen abgibt, vergeudet meist Zeit, versäumt Fristen und Beweissicherungschancen.
Einstellbetriebe
Bei der Errichtung eines Einstellbetriebes macht es Sinn, vorab die aktuellen Tierschutz-, Stallbau- und Gewerbevorschriften zu prüfen. Da ich kürzlich die Facharbeiterprüfung Landwirtschaft absolviert habe, kenne ich auch die Seite der Landwirtschaft. Vor allem für "neue" Einstellbetriebe zahlt es sich aus, einmalig gemeinsam mit einem versierten Anwalt einen individuell angepassten Einstellvertrag zu erstellen (zB Koppelgang, Fütterung und Einstreu, Deckenwechsel, Kontrollpflicht bzgl. Verletzungen). Eine Investition, die sich nur allzu bald auszahlen wird.
Tierärzte
Ähnlich wie in der Humanmedizin könnnen bestimmte Risiken auch in der Veterinärmedizin nicht ausgeschaltet werden. Geht es um die Behandlung von Pferden, können behauptete Schadenssummen schnell in ungeahnte Höhen schnellen. Für Haftungsfragen in Zusammenhang mit (behaupteten) Behandlungsfehlern, Aufklärung des Patientenbesitzers und Ankaufsuntersuchungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Einsteller, Reitbeteiligungen
Ein Einsteller wird seinen Einstellvertrag kaum vorab prüfen lassen, sofern ein solcher überhaupt Schwarz auf Weiß existiert. Ob aber auf Seite des EInstellers ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, die unter Umständen drei Monate Weiterzahlung erspart, kann meist nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Reitbeteiligungen werden meist nur mündlich vereinbart. Der Streit über ein verlorenes Halfter ist da noch verkraftbar, wenn sich aber ein teures Pferd während der Betreuung durch die Reitbeteiligung verletzt, geht es schnell um eine Menge Geld.
Tiertransporteure
Die Verwaltungsbehörden prüfen Tiertransporte immer strenger. Für den Transport von Sportpferden sind die Regeln zwar weit weniger streng als bei anderen Nutztieren, aber der Trend geht dahin, auch solche Transporte zu kontrollieren. Ich verfüge über einen Tiertransport-Befähigungsnachweis. Ein empfehlenswerter kurzer Kurs des LFI vor allem für diejenigen, die auch andere Tiere haben und sicher transportieren wollen.