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Waffenverbotszonen - Alles was man wissen muss

Waffenverbotszonen sind etwas Neues in Österreich.Sie wurden mit § 36b Sicherheitspolizeigesetz erlaubt.

Ein paar Punkte, die im Alltag für Bürger relevant sein könnten, habe ich unten zusammengefasst.

Was ist in einer Waffenverbotszone verboten?

Meist wird berichtet, dass auch Taschenmesser verboten seien und nur Alltagsgegenstände wie Nagelfeilen oder Pfeffersprays erlaubt seien (in Deutschland sind Pfeffersprays hingegen ausdrücklich vom Verbot erfasst).

Tatsächlich steht sowohl im Gesetz als auch in den unten verlinkten Verordnungen lediglich, dass mit Waffen oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, bestimmte Zonen nicht betreten werden dürfen.

Waffen” sind in § 1 WaffG definiert:

Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.Das heißt, dass ein Jagdmesser, ein Brauchtumsmesser, ein Schweizermesser oder ein Leatherman keine Waffen sind. Sie sind zwar geeignet, Gewalt auszuüben, das genügt aber nicht. Es braucht stets zusätzliche konkrete Umstände, die darauf hinweisen, dass damit Gewalt ausgeübt werden könnte. Bei einem in der Innenstadt mitgeführten Baseballschläger, wäre dies möglicherweise der Fall.

Wann und wie lange gilt das Waffenverbot?

Erlaubt ist ein Verbot grundsätzlich für maximal 3 Monate.

Gesetzwidrig war daher die Verordnung für die Donaukanalzone, weil sie von 2.5.2019 00:00 Uhr bis 2.8.2019 24:00 Uhr galt. Also drei Monate und einen Tag.

Die derzeit zu beobachtende Praxis (Stand 2019), die Verordnungen ständig zu verlängern, könnte verfassungswidrig sein, weil in manchen Städten große Teile des öffentlichen Raums erfasst sind, aber eine Waffenverbotszone nur als ultima ratio erlaubt sein kann.

Wo gab oder gibt es Waffenverbotszonen?

Urfahr: Hinsenkampplatz inkl. Fußgängerunterführung 1. März 2019 bis Ende Mai 2019, bis heute immer wieder verlängert

Linz: Altstadt ab 1. November 2019

Linz: geplant ab Dezember 2019: Hessenpark

Linz: geplant ab Dezember 2019: Areal an der Kremplstraße

Innsbruck: Gegend Haltestelle Sillpark / König-Laurin-Straße

Innsbruck: Bahnhof ( Südtirolerplatz /  Brunecker-Str.) (ganztätig) bis 30.11.2019

Innsbruck: Spielplatz Rapoldipark

Innsbruck: Bogenmeile (Ing. Etzel-Str. / Dreiheiligenstraße) (nur 18:00 bis 8:00 Uhr)

Wien: Praterstern ab 2. Mai 2019, bis heute immer wieder verlängert

Wien: Franz-Josef-Kai / Donaukanalpromenade (rund um das Lokal Flex), ab 1. Februar 2019, bis heute immer wieder verlängert

Rechtswidrig wäre die Verordnung einer Zone für eine ganze Gemeinde. Insbesondere kann derzeit nicht die ganze Stadt Wien als "Zone" verordnet werden, hierzu bräuchte es eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (wie vom Wiener Bürgermeister angedacht).

Abgelehnt wurde eine Waffenverbotszone in Wiener Neustadt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.

WBK, WP und Jäger - Für wen gilt eine Waffenverbotszone?

Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.” Der unnötige Passus “an diesen Orten” könnte Zweifel erlauben, ob Inhaber eines Waffenpasses nunmehr eine gesonderte Bewilligung brauchen, wenn sie in einer Verbotszone eine Waffe führen.

Dies war nicht Absicht des Gesetzgebers. Aus den Protokollen des Nationalrates ergibt sich, dass allgemein “private Sicherheitsdienste und Inhaber eines Waffenpasses” vom Verbot ausgenommen sind (https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0832/).

Der Gesetzgeber hat aber auch hier nicht zu Ende gedacht: Auch ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte, der zB durch die Zone zum Schießstand oder Waffenhändler etc. muss, oder Jäger, die mit ihren Waffen auf die Jagd gehen wollen, "führen" iSd WaffG (= "bei sich haben"!) ihre Waffen dort aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung.

Es bleibt aber abzuwarten, ob dies auch so exekutiert wird. Es gilt wohl auch hier: Waffenrecht in Wien ist anders als Waffenrecht in Wels.

Dr. Lorenz Kirschner