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Führerscheinbefristung entschärft

Jahrelang schon keine Auffälligkeit im Straßenverkehr mehr und dennoch stets nur einen auf ein halbes Jahr befristeten Führerschein erhalten. So ging es einem Arbeiter, der vor langer Zeit mehrfach wegen alkoholisierten Fahrens aufgefallen und bestraft worden war.

Auf meinen Rat hin hat er diesmal nicht auf Rechtsmittel gegen den Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde verzichtet, sondern Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erhoben. Dort kam der gerichtlich bestellte medizinische Sachverständige - anders als der Amtssachverständige der belangten Behörde - zum Ergebnis, dass man angesichts der Vorgeschichte den Führerschein auf 5 Jahre ausstellen kann. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu keinen Vorfällen, muss anschließend ein unbefristeter Führerschein ausgestellt werden.